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Der bayerische Landtag hat am 02.12.2020 das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Dieses tritt am 01.02.2021 in Kraft. Die Bayerische Bauordnung (kurz: BayBO) hat dadurch verschiedene Änderungen erfahren.
nach OLG Karlsruhe vom 27.08.2020 – 8 U 49/19
Die Vorschrift des § 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichters auf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien, die dem Gericht keine exakte Berechnung vorgibt (Umsetzung von BGH, Urteil vom 30.01.2020 – VII ZR 33/19).
Schon seit Jahren hatten Kritiker Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) gerügt, bis der EuGH in seinem Urteil vom 04. Juli 2019 diese Einschätzung bestätigte.
Rechtsanwältin
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