Whistleblower-Richtlinie -
Compliance-Ombudsmann
für Unternehmen
Die Position eines Compliance-Ombudsmannes wird für Unternehmen immer wichtiger. Die am 16.04.2019 verabschiedete EU-Whistleblower-Richtlinie gibt vor, dass alle Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblower-Hotline einrichten müssen. Das bedeutet, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Whistleblower anonym Hinweise zu Missständen in Unternehmen melden können.
In der Praxis übernehmen meist Rechtsanwälte die Funktion der Compliance-Ombudsleute. An diese können sich Mitarbeiter oder Vertragspartner eines Unternehmens vertraulich wenden, wenn sie Anhaltspunkte für Abweichungen haben und diese anzeigen möchten. Rechtsanwälte sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Identität des Hinweisgebers und die erhaltenen Informationen geheim zu halten. Die Identität des Hinweisgebers ist also geschützt.
Prüfung und Aufbereitung von Verdachtsfällen
Der Compliance-Ombudsmann überprüft den Sachverhalt auf Schlüssigkeit und versucht, diesen im Dialog mit dem Hinweisgeber umfassend zu ermitteln. Im Anschluss berichtet der Ombudsmann den Fall an die Unternehmensleitung, ohne die Identität des Hinweisgebers preiszugeben. Die Unternehmensleitung muss den Hinweisen nachgehen und die genannten Verdachtsfälle aufklären.
Die Anzeigen, die die Hinweisgeber sonst an die Staatsanwaltschaft oder an die Öffentlichkeit richten würden bündelt der Ombudsmann. Das Unternehmen kann auf diesem Weg Verdachtsfälle autonom durch interne Ermittlungen aufklären und eventuell sogar verhindern.
Abschreckender Effekt
Ein gut funktionierendes Hinweisgebersystem wirkt auf potentielle Straftäter abschreckend. Diese müsssen befürchten, entdeckt und angezeigt zu werden. Gleichzeitig hat es einen positiven Effekt auf die Unternehmenskultur. Ein solches System schützt die ehrlichen MitarbeiterInnen und verdeutlicht das regelkonforme Verhalten der Firma.
Die Installation eines Ombudsmannes kann dazu beitragen, für die Unternehmensleitung zivil- und strafrechtliche Risiken zu minimieren oder ganz auszuschließen.
THORWART als Ombudsmann
Als externe Ombudsleute haben sich vom Unternehmen unabhängige Rechtsanwälte bewährt, die über sehr gute Kenntnisse im Wirtschaftsrecht und im Compliance-Bereich verfügen.
THORWART ist wertebasierter Unternehmerpartner für durchdachte Beratung und nachhaltige Lösungen. Wir unterstützen Sie als Ombudsmann und sind Ihr verbindlicher Partner im Compliance-Bereich.
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