Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll Unternehmen den administrativen Aufwand erleichtern. Im arbeitsrechtlichen Bereich werden zum Beispiel zahlreiche Schriftformerfordernisse durch die weniger strenge Textform ersetzt, etwa bei wesentlichen Arbeitsbedingungen gemäß Nachweisgesetz, Elternzeit- und Pflegezeitanträgen oder Vereinbarungen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsehen.