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THORWART VortragsForum

Nürnberg "Gemeinsame Haftung von Baubeteiligten"

Die Frage der gesamtschuldnerischen Haftung von Baubeteiligten stellt sich einem Auftraggeber von Bauleistungen immer dann, wenn er eine mangelhafte Werkleistung erhält und mehrere der eingesetzten Unternehmer die Entstehung des Mangels gemeinsam herbeigeführt haben. Dies ist nicht nur bei typischen Schnittstellenproblemen denkbar, sondern auch bei einer Vielzahl weiterer Fälle, sei es im Rahmen der Gewerkefolge oder dass der bauausführende Unternehmer einen Fehler der ihm zur Verfügung gestellten Planung schuldhaft nicht erkannt, bzw. gegen Prüf- und Hinweispflichten verstoßen hat.

Betroffene Auftragnehmer können sich nach Inanspruchnahme durch den Auftraggeber an den anderen mithaftenden Baubeteiligten schadlos halten. Hierbei gilt es, Haftungsquoten richtig zu bewerten und Verjährungsrisiken vorzubeugen. Den Umgang mit dieser komplexen Materie skizziert Referentin Ulrike Vestner und nennt Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung.

Programm:

08:00 - 08:30 Uhr kleiner Imbiss

08:30 - 09:30 Uhr Vortrag