Ein Richter muss die Schriftsätze der Parteien lesen, die Durchsicht eines Inhaltsverzeichnisses genügt nicht. Übersieht der Richter noch dazu einen Befangenheitsantrag (zweimal), kann das Misstrauen an der Unparteilichkeit des Gerichts begründen. Verstößt der Richter zudem gegen die Wartepflicht aus § 47 ZPO, lässt dies den Schluss auf eine evident fehlende Sorgfalt des Richters zu und stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar. Erfahren Sie anhand eines Falles, wie Richter sie gegen sie gerichtete Befangenheitsanträge behandeln müssen.