Das OLG Köln hat dem opportunistischen Streitbeitritt nun einen Riegel vorgeschoben. So sah sich manch ein Streitverkündeter in der bequemen Lage, frei wählen zu können, auf welcher Seite er dem Streit beitreten wollte. OLG Köln (17. Zivilsenat), Beschluss vom 21.02.2024 – 17 W 13/24