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Nürnberg "Mängel am Gemeinschaftseigentum aus Sicht des Bauträgers – Vergemeinschaftungsbeschlüsse und Ausübungsbefugnisse der WEG"
Die Reformen des Baurechts 2018 und des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 haben hinsichtlich der Behandlung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentumsanlagen zu Unsicherheiten geführt. Mit Urteil vom 11.11.2022 hat der BGH zunächst insoweit Klarheit geschaffen, als er klarstellte, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft – wie auch bisher – berechtigt ist, die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum durch Beschluss an sich zu ziehen.
Dennoch bestehen oft gerade auf Bauträgerseite Fragen hinsichtlich des Umgangs mit Ansprüchen von Erwerbern wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum. Wann und für welche Ansprüche ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig? Wer ist Ansprechpartner? Kann ein einzelner Erwerber eigene Ansprüche gegenüber dem Bauträger geltend machen? Wie reagiert man auf Erwerberschreiben, Verwalteranfragen usw.? Welche Einigungsmöglichkeiten gibt es?
Wir möchten unser THORWART VortragsForum nutzen, um gerade aus Sicht des Bauträgers auftretende Fragestellungen in diesem Zusammenhang zu beantworten und auf Fallstricke hinzuweisen. Hierdurch können Sie etwaigen Handlungsbedarf bei aktuellen und künftigen Fällen erkennen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
08:00 Uhr - 08:30 Uhr kleines Frühstück
08:30 Uhr - 09:30 Uhr Vortrag und Diskussion
Rechtsanwalt
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