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FOM Vortragsreihe

Nürnberg "Neues zum Arbeitszeitgesetz"

Rechtsberatung

Das "Stechuhr-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 (Az.: C-55/18) hat sowohl bei Arbeitgebern als auch in den Medien viel Aufmerksamkeit hervorgerufen.

Während im aktuellen Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD noch von der "Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt" gesprochen wird, führt das Urteil des EuGH auf den ersten Blick zu einem Rückschritt, da die Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert werden, Firmen zu einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassung zu verpflichten. So gibt es beispielsweise in Deutschland, abgesehen von § 16 Arbeitszeitgesetz sowie tarifvertraglichen Regelungen, bislang keine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Doch wie geht es nun weiter? Bekommt die moderne Arbeitswelt 4.0 von heute mit der Stechuhr wieder die Zeiterfassung 1.0? Wie sollen Mitarbeiter im Home Office ihre Arbeitszeiten erfassen? Können auch Smartphone-Apps genutzt werden? Ist es Arbeitszeit, wenn ein Angestellter nach Feierabend über ein Problem nachdenkt? Und läutet das Urteil gar das Ende der Vertrauensarbeitszeit ein?

In der Veranstaltung wollen wir versuchen, auf möglichst viele Aspekte dieser Entwicklung einzugehen - und freuen uns auf Ihre Teilnahme, Ihre Fragen und Gedanken.

Programm:

08:30 Uhr bis 09:30 Uhr

Prof. Dr. Rolf Otto Seeling

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Jacqueline Stadtelmann

Rechtsanwältin/Salary Partner
Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
Fachanwältin für Arbeitsrecht