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Nürnberg "Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Handlungsbedarf für Arbeitgeber"
Mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kommt der deutsche Gesetzgeber verspätet (ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist) seiner Pflicht zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie nach. Ziel ist vor allem, wie der Name schon sagt, der Schutz von Hinweisgebern und die Einrichtung effektiver Meldekanäle. Abgesichert wird der Hinweisgeberschutz durch ein Repressalienverbot, welches mit einer Beweislastumkehr verknüpft ist. Dies kann insbesondere im arbeitsrechtlichen Umfeld erhebliche Auswirkungen haben. Unsere Referenten geben einen Überblick über die praxisrelevanten Anforderungen, die es für Unternehmen bei der Implementierung beziehungsweise Aktualisierung von Hinweisgebersystemen und im Umgang mit Meldungen sowie Hinweisgebern zu beachten gilt.
Wir möchten unser THORWART VortragsForum zu diesem Thema nutzen, um Sie auf den aktuellen Stand zu bringen, um etwaig bestehenden Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen zu erkennen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
08:00 Uhr - 08:30 Uhr kleines Frühstück
08:30 Uhr - 09:30 Uhr Vortrag und Diskussion
Rechtsanwältin/Salary Partner
Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht