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THORWART VortragsForum

Nürnberg "Das Arbeitszeugnis"

Rechtsberatung

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis. Verlangt ein Arbeitnehmer – wie üblich – ein qualifi ziertes Arbeitszeugnis, muss das Zeugnis auch Angaben zu Leistung und Führung enthalten. 

Die korrekte Erstellung eines Zeugnisses ist mit vielen Fragen verbunden. Wie verhält es sich mit der Zeugnissprache und dem Zufriedenheitskatalog? Besteht ein Anspruch auf eine sogenannte Schlussformel? Wer muss das Zeugnis unterschreiben? Ist das Zeugnis zuzusenden oder abzuholen? Wer trägt im Rechtsstreit wofür die Beweislast? Gibt es Fristen im Hinblick auf die Erteilung von Zeugnissen oder bei Korrekturwünschen des Arbeitnehmers? Wann besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? 

Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Vortrages beantwortet werden. Freuen Sie sich auf eine Vielzahl an Beispielen aus der anwaltlichen Tätigkeit des Referenten und einen sehr praxisnahen Vortrag.

Prof. Dr. Rolf Otto Seeling

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht