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Gera "Fremdpersonaleinsatz - Reform des AÜG"

Rechtsberatung

Zum 1. April 2017 tritt das neu gestaltete AÜG in Kra , welches wichtige Neuerungen auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung sowie im Werkvertragsrecht bereithält. Das neue AÜG enthält u.a. Regelungen zur Überlassungshöchstdauer, den Grundsätzen von Equal Pay und Equal Treatment, zur Einschränkung der Streikarbeit sowie zur Verhinderung einer missbräuchlichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes in Form der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung.

Wir möchten Ihnen diese Neuerungen sowie deren Auswirkung auf die Praxis sehr gerne näher vorstellen und Ihnen rechtliche Fallstricke aufzeigen. So sind auch Sie gut auf diese Änderungen vorbereitet und können rechtzeitig entsprechend agieren.

Prof. Dr. Rolf Otto Seeling

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht