Sind Sie Geschäftsführer/in eines Unternehmens mit 50 oder mehr Beschäftigten? Möglicherweise sogar mit mehr als 250 Beschäftigten? Oder führen Sie ein Unternehmen des öffentlichen Sektors bzw. eine Stadt oder Kommune mit mehr als 10.000 Einwohner/innen?
Dann sind Sie verpflichtet, ab Mitte Juni ein Hinweisgebersystem einzurichten.