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Nürnberg "Das Recht am Arbeitsergebnis"
Arbeitnehmererfindungen und Verbesserungsvorschläge aus der Belegschaft (Arbeitnehmererfindungsgesetz) können im Arbeitsalltag zu Patenten oder Gebrauchsmustern führen, die entsprechenden Schutz genießen. Der Bereich des Urheberrechts spielt hierbei auch eine große Rolle. Daraus ergeben sich rechtliche Beziehungen und Rechtsfolgen, die es zu klären gilt.
Manche Unternehmen schaffen ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen eigene Regelungen. Diese Regelungen betreffen dann das sog. betriebliche Vorschlagwesen, das ebenfalls Gegenstand dieser Veranstaltung sein wird. Besteht ein Betriebsrat, sind solche Regelungen mitbestimmungspflichtig, § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG.
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