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Gründung -
Ideen machen Zukunft

Mit einer guten Idee beginnen viele erfolgreiche Unternehmer. Doch eine Idee alleine reicht nicht aus. Start-Ups brauchen ein sinnvolles Verhältnis von Kreativität und rechtlichen Anforderungen. Eine rechtlich und wirtschaftlich stabile Basis ist die Grundvoraussetzung für den nachhaltigen Erfolg einer Geschäftsidee. Wer es versäumt, sich frühzeitig z.B. über gesellschaftsrechtliche Strukturen, Finanzierung und gewerbliche Schutzrechte Gedanken zu machen, kann bald an Grenzen hinsichtlich Beteiligungsstrukturen, Liquidität und Markenschutz geraten.

Startkapital für die Unabhängigkeit - Finanzierung

Die meisten Gründer sind in Sachen Finanzierung auf fremde Hilfe angewiesen. Zum einen, um ihre Idee an den Start zu bringen, zum anderen, um spätere Wachstumsschritte zu finanzieren.

In der Unternehmensfinanzierung stehen Eigenkapital und Fremdkapital zur Verfügung. In welchem Verhältnis diese beiden Finanzierungsbestandteile stehen, ist von der Unternehmensphase und dem Geschäftsmodell abhängig. Vielen Start-Ups eröffnet sich eine Reihe an Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung, die mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen behaftet sind. Zudem gibt es Fördermittel, bei denen einige Dinge zu beachten sind, damit der Antrag Erfolg hat. Eine grundsätzliche Frage, die sich ein (Neu-)Unternehmer stellen sollte: Bin ich bereit, mein Unternehmen mit einem Investor zu teilen?

Frage nach der Gründungsform

Am Anfang der Unternehmensgründung steht auch die Frage nach der Wahl der „richtigen“ Gesellschaftsform. Und das ist keine einfache Entscheidung, schließlich bringt die Wahl der Rechtsform rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Konsequenzen mit sich. Zudem ist es eine Frage der Haftung.

Neuunternehmer haben die Wahl zwischen verschiedenen Formen des Einzelunternehmens, der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Einzelunternehmer haften mit ihrem Privatvermögen. Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Personen, die ebenso mit ihrem Privatvermögen haften. Eine Kapitalgesellschaft können Gründer alleine oder mit mehreren ins Leben rufen. Die Haftung beschränkt sich dabei auf das in die Firma eingebrachte Kapital.

Schutz der Geschäftsidee

Ihre Ideen sind die Geschäftsgrundlage der meisten Gründer. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Geschäftsidee zu schützen, damit ausschließlich der Unternehmer von seiner Idee profitiert. Langfristig soll sie ihm schließlich einen Wettbewerbsvorteil sichern. Dazu gibt es die Möglichkeit verschiedener Schutzrechte. Auf der gewerblichen Seite können Unternehmer ein Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder eine Marke sowie ein Design eintragen lassen. Auch durch Geheimhaltung kann eine Idee Schutz erfahren. Das ist dann wichtig, wenn mehrere Personen in der Gründungsphase mit dem Konzept in Berührung kommen, sei es aus Beratungs- oder Finanzierungsgründen. In jedem Fall gilt: Wenn z.B. ein Mitwisser das Produkt, die Dienstleistung oder das Design vorab veröffentlicht, ist eine Patentanmeldung unmöglich und der Gründer erhält keinen Schutz durch gewerbliche Schutzrechte.

THORWART als Gründungspartner

THORWART ist Ihr wertebasierter Partner für durchdachte Beratung und nachhaltige Lösungen. Wir gehen mit Ihnen den Weg in die Selbständigkeit. In den Bereichen Recht, Steuer, Wirtschaftsprüfung aber auch in der Unternehmensberatung und im Immobilienmanagement sind wir Ihr verbindlicher Partner für Ihren erfolgreichen Start.